Wissenswertes

Ärzte in der Umgebung

 

Ärzte in Maria Lanzendorf

  Allgemeinmedizin:
  • Dr. Evelyn Agathocleous-Bischof Hauptstr. 14a, 2326 Maria Lanzendorf Tel: 02235/424 58

  Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde:
  • Dr. Gerhard Grähsler Himbergerstrasse 2, 2326 Maria Lanzendorf Tel: 02235/477 96

 

Ärzte in Himberg

  Allgemeinmedizin:
  • Dr. Eschbacher Rupert Mühlgasse 3, 2325 Himberg Tel: 02235/866 43
  • Dr. Piribauer Wilfried
    Wird neu besetzt!
  • Dr. Stacher-Reif Martina Mühlgasse 3, 2325 Himberg Tel: 02235/867 27

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde:
  • Dr. Nanninga Christine Krautgartengasse 5 Stg. 8, 2325 Himberg Tel: 02235/ 872 91
  • Prof .Dr. C.S. Weiss Wienerstrasse 4-8, 2325 Himberg Tel: 02235/863 23

Tierarzt:
  • Mag. Signe Ovens Falkenhofgasse 4/6, 2325 Himberg Tel: +43 699 11 00 44 32
  • Dr. Inés Kitzweger Krautfeldgasse 16, 2325 Himberg-Velm Tel: +43 664 5427877

 

Ärzte in Leopoldsdorf

  Allgemeinmedizin:
  • Dr. Josef Rosenmayer Maria Lanzendorferstrasse 10, Stg. 4, 2333 Leopoldsdorf Tel: 02235/449 93
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde:
  • Dr. Eva Kucera Hauptstrasse 29-31, 2333 Leopoldsdorf Tel: 02235/422 48

 

Apothekenpflichtig

Wann ist ein Produkt apothekenpflichtig?
Arzneimittel sind in Österreich ausschließlich in Apotheken bzw. bei hausapothekenführenden Ärzten zu erhalten. Die Grenze zwischen Arzneimittel und Nichtarzneimittel wird von der Gesundheitsbehörde festgelegt und richtet sich nach Art und Menge der enthaltenen Inhaltsstoffe. Rezeptpflichtig

Rezeptpflicht

Wann ist ein Produkt rezeptpflichtig?
Rezeptpflicht heißt, dass manche Arzneimittel nur gegen Vorlage eines Rezeptes (Privatrezept) erhältlich sind. Es gibt Medikamente, die man nur einmal pro Rezept, andere wiederum öfters beziehen kann. Ein Rezept muss innerhalb der ersten 4 Wochen eingelöst werden, sonst verliert es seine Gültigkeit. In Österreich sind die Bestimmungen strenger als in manchen Nachbarländern, das ist manchmal ein Nachteil, weil es die Besorgung wichtiger Medikamente unter Umständen erschwert, kann aber auch ein Vorteil für den Patienten sein, wenn es um seine Gesundheit geht.
Achtung: die Bezahlung muss selbst erfolgen, es sei denn es handelt sich um ein Kassenrezept. Die Entscheidung, ob ein Präparat rezeptpflichtig ist oder nicht, liegt bei der Gesundheitsbehörde. Manchmal wird auch nicht nur der Inhaltsstoff als Kriterium genommen, sondern auch die Einschränkung auf eine Anwendung. So ist z.B. Rheumon Salbe rezeptpflichtig, Traumon hingegen rezeptfrei, trotz gleichen Inhaltstoffes.

Rezeptgebühr

Rezeptgebührenobergrenze / Rezeptgebührenbefreiung

Die Rezeptgebühr ist Bestandteil des Arzneimittelpreises, ein Selbstbehalt, der für jede auf Krankenkasse bezogene Packung zu zahlen ist. Die Apotheke hebt diesen Betrag ein und führt ihn in voller Höhe an die Krankenkasse ab.
Seit 1.1.2008 muss jeder Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% seines Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist er für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.
Die Sozialversicherung legt dabei für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebühren-Konto an. Auf der einen Seite wird das Jahresnettoeinkommen (siehe „die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens“) verbucht, auf der anderen Seite werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren addiert. Sobald diese eine Summe von 2% des Nettoeinkommens erreichen, wird dieser Umstand dem Arzt, der ein Medikament verschreibt, bzw. der Ordinationshilfe beim Stecken der e-card angezeigt. In der Ordination sieht man nur, dass eine Befreiung vorliegt – nicht aber aus welchem Grund! Wie bisher wird die Befreiung von der Rezeptgebühr auf dem Rezept vermerkt. In der Apotheke wird dem Versicherten diese Gebühr dann nicht mehr in Rechnung gestellt.

Heilbehelfe

Sind Hilfsmittel zu Pflege und Behandlung von Kranken (Elastische Binden, Katheter, Spritzen, Nadeln, Dekubitusversorgung, etc.). Diese Heilbehelfe können nur teilweise in der Apotheke bezogen werden, oft ist dafür der Bandagist zuständig oder die Abgabe erfolgt gleich direkt von der Krankenkasse. Für manche Personen ist das ein ziemlich mühsames Unterfangen, da es nur einige wenige Abgabestellen der Krankenkassen gibt. Es gibt einen Selbstbehalt pro Verordnung und Erkrankung. Es gelten die gleichen Befreiungsgrenzen wie bei der Rezeptgebühr.

Chefarzt

Weitere Gesundheits-Links

Anwendungsgebiete: z.B.: Wenn Sie sich nicht wohlfühlen Ausleiten von Giftstoffen und Störfaktoren Chronische Entzündungen Strahlenbelastung Erstbehandlung: 90€ danach 70€    
  • Josip Peran – Ihr Wohlbefinden ohne extra Zeitaufwand Johann Vollnhofer-Straße 1/1/26, 2326 Maria Lanzendorf Telefon +43 676 342 28 99 | www.ihrwohlbefinden.at
  Meine Kunden profitieren durch mehr Energie und Wohlbefinden ohne extra Zeitaufwand. Konzepte für Arbeitsplatz und privaten Lebensraum! Entspannteres Sitzen und Bewegen – reine, frische, belebende Atemluft – sauberes, energisierendes Wasser – beständiges, natürliches Licht – tiefer, erholsamer, regenerativer Schlaf.
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